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Thema im DVNW: Widerspricht die Nennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber der DSGVO?

Mit der DSGVO (Europäischen Datenschutz-Grundverordnung) wurde der Datenschutz europaweit einheitlich geregelt. Doch was bedeutet dies für öffentliche Aufträge? Darf weiterhin ein Ansprechpartner beim Referenzgeber verlangt werden? Widerspricht dies den datenschutzrechtlichen Bestimmungen? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2]. Beachten Sie hierzu auch unseren Seminarhinweis des gestrigen Tages zum neuen Seminar der DVNW-Akademie: Datenschutz im Vergabeverfahren [3].

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