Österreich, das bei der Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform säumig war (siehe Vergabeblog vom 08.12.2017 [1]), hat nun die vollständige Umsetzung der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU im Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) vollzogen. Das BVergG ist am 21. August in Kraft getreten.
Das Bundesvergabegesetz finden Sie hier [2] abrufen.
Das österreichische Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundevergabegesetzes einen aufwendig gestalteten Leitfaden unter dem Titel „Fit für den Wettbewerb“ veröffentlicht – Link [3]. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an KMU, um den Einstieg in die Materie Vergabe zu erleichtern. Zusätzlich gibt es ein erklärendes Video, das hier [4] abrufbar ist.