Vergabeblog

"Fundiert, praxisnah, kontrovers"

„Steckbriefe 2018“ – Autor RA Michael Pilarski

Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr RA Michael Pilarski.

Steckbriefe 2018 – Die Serie

Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de, die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?

Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.

Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zum 4. Deutschen Vergabetag 2017). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.

Rechtsanwalt Michael Pilarski

Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?

Auf den Vergabeblog aufmerksam geworden bin ich im Rahmen eines vom DVNW angebotenen Seminars, an dem ich teilgenommen habe. Dort wurde das Netzwerk selbst beworben und dann stieß ich auf den interessanten Blog mit seinen für die Praxis oft hilfreichen Beiträgen.

Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?

Im Rahmen der täglichen Arbeit tauchen immer wieder interessante vergaberechtliche Fragestellungen auf, die es meiner Ansicht nach wert sind, in Beiträgen besprochen zu werden, weil sie unter Umständen eine Vielzahl von praktischen Fällen betreffen. Der Unterschied zu Beiträgen in Fachzeitschriften ist die enorme Praxisbezogenheit. Die Mitglieder interessiert es hauptsächlich, wie das vergaberechtliche Problem in der Praxis gelöst werden kann, nicht wie die wissenschaftlichen/akademischen Ansichten mit unter Umständen mehrere Rechtstheorien hierzu sind.

Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?

Ich finde den § 135 GWB mit seinem Regel-Ausnahme-Verhältnis sehr interessant, der für öffentliche Auftraggeber die wohl einschneidendste Rechtsfolge im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer mit erheblichen Konsequenzen regelt.

Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?

Zum Vergaberecht kam ich erstmals über meine Tätigkeit als Prüfer bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank. Wesentlicher Bestandteil der Arbeit waren dort das „besondere“ Vergaberecht im Zuwendungsrechts-Verhältnis und damit die Einhaltung des Vergaberechts, Zuwendungsrechts und das Haushaltsrechts durch die Fördermittelempfänger. Das spezielle Rechtsgebiet hat mich dann so interessiert, dass ich es mir auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln anschauen wollte. Daher habe ich mich damit als Prüfer, Beschaffer, Anwalt und auch Beisitzer beschäftigt, wobei die dahinter stehenden Interessen dann jeweils stets andere sind.

Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?

Viel Freizeit bleibt ehrlich gesagt nicht. Wenn Zeit bleibt, mache ich aber viel Sport, spiele insbesondere Fußball, Beachvolleyball, Tennis und Tischtennis.

Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?

Mein Wunsch für die nächste Vergaberechts-Novelle wäre noch mehr Einheitlichkeit, insbesondere in Bezug auf das nationale Vergaberecht in den verschiedenen Bundesländern. Hier besteht bundesweit immer noch ein Flickenteppich.

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Über Michael Pilarski

Der Autor Michael Pilarski ist als Volljurist bei der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen – NBank – in Hannover tätig. Als Prüfer, insbesondere der Vergaberechtsstelle, lag sein Schwerpunkt mehrere Jahre in den Bereichen Zuwendungs- und Vergaberecht. Er hat die Einhaltung des Zuwendungs- und Vergaberechts durch private und öffentliche Auftraggeber, die Förderungen aus öffentlichen Mitteln erhalten, geprüft und Zuwendungsempfänger bei zuwendungs- und vergaberechtlichen Fragestellungen begleitet. Nunmehr ist er in der Rechtsabteilung der NBank in den Bereichen Vergabe-, Vertrags- sowie Auslagerungsmanagement beschäftigt. Darüber hinaus sitzt er der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Lüneburg bei, ist zugelassener Rechtsanwalt und übernimmt Referententätigkeiten sowie Schulungen im Zuwendungs- und Vergaberecht.

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