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Linktipp: Verkehrsministerium zahlte 182 Millionen Euro zu viel

Unter dem Titel „Verkehrsministerium zahlte 182 Millionen Euro zu viel [1]“ veröffentlichte das Nachrichtenmagazin WirtschaftsWoche am 14.10.2018 Erkenntnisse, die aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage bekannt geworden sind (Drs. 19/4749 [2]).

Danach hat

(d)er Bund hat im Schiedsverfahren II gegen die Toll Collect GmbH Widerklage auf Rückzahlung überzahlter Vergütung in Höhe von 181,65 Mio. Euro (ohne Zinsen) erhoben.

Der Betrag setzt sich zusammen aus folgenden Teilbeträgen:

– Geschäftsjahr 2004/05: 43 718 748,55 Euro,
– Geschäftsjahr 2005/06: 4 670 144,90 Euro,
– Geschäftsjahr 2006/07: 37 473 894,34 Euro,
– Geschäftsjahr 2007/08: 31 553 152,27 Euro,
– Geschäftsjahr 2008/09: 42 571 806,05 Euro,
– Geschäftsjahr 2009/10: 21 660 917,19 Euro.

Die vom Bund angenommenen Gründe für eine fehlende Vergütungsrelevanz von
Aufwendungen der Toll Collect GmbH waren u. a. folgende:

– Aufwand zur Korrektur von Fehlern des Mautsystems,
– Fehlen eines expliziten Ansatzes des betreffenden Aufwandes in den Planrechnungen,
– Periodenfremdheit des Aufwandes,
– Abweichung von Vorgaben des Betreibervertrags zu Abschreibungen,
– Aufwand unterfiel dem „Negativkatalog“ des Betreibervertrages (z. B. Zinsaufwand; nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Absatz 5 und 6 EStG).“

Quelle: Wirtschaftswoche / Bundestag

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