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Einnahmen der 5G-Frequenzauktion

Die Einnahmen der im ersten Halbjahr 2019 geplanten 5G-Frequenzauktion werden einem Sondervermögen des Bundes zugeführt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5283) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4379). Dazu sei ein Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ am 1. August 2018 vom Bundeskabinett beschlossen worden, welcher sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befinde, heißt es in der Antwort. Aus dem Sondervermögen sollen nach Regierungsangaben zum einen Leistungen zur Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen insbesondere in ländlichen Regionen finanziert werden. Des Weiteren sollen daraus Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in die bildungsbezogene digitale Infrastruktur für Schulen geleistet werden.

Was die geplante Netzabdeckung angeht, schreibt die Regierung, das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie der europäische Rechtsrahmen würden vorsehen, dass Zuteilungen für Frequenznutzungsrechte „technologie- und diensteneutral“ erfolgen. Daher sei es den Netzbetreibern überlassen, welche Funktechnik sie in welchem Frequenzband für die Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle beziehungsweise der bedarfsgerechten Versorgung ihrer Kunden einsetzen. „Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Netzausbau nicht mit 5G vorgenommen wird“, betont die Regierung. 5G bezeichne nicht nur eine neue Funktechnik – teilweise als „5G-New Radio“ bezeichnet – sondern auch eine Netzstruktur. Auch ein LTE-Netz könne Teil dieser Netzstruktur sein, um den Kunden bedarfsgerecht mobile Breitbandverbindungen zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Antwort.

Die Versorgungsauflagen sind aus Sicht der Bundesregierung „ein maßgeblicher Bestandteil der Frequenzauktion“. Bei Nichterfüllung von Versorgungspflichten stünden der Bundesnetzagentur rechtliche Instrumente der Verwaltungsvollstreckung (Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern) und des Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgelder) zur Verfügung. Außerdem komme als Ultima Ratio ein Widerruf von Frequenznutzungsrechten in Betracht, macht die Regierung deutlich.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)

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