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BMVI: PKW-Maut kommt – technische und organisatorische Umsetzung kann beginnen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat nach Meldung verschiedener Nachrichten den Zuschlag zur Erhebung der PKW-Maut in Deutschland vergeben.

Ein Konsortium aus dem österreichischen Unternehmen Kapsch TrafficCom und dem deutschen Unternehmen CTS EVENTIM soll den Zuschlag erhalten haben. Laut WELT [1] sei der Vertrag mit dem Konsortium noch am 30. Dezember 2018 unterzeichnet worden.

Der Auftrag für die Kontrolle der Pkw-Maut wurde bereits am 22. Oktober 2018 an den österreichische Bieter Kapsch TrafficCom vergeben.

„Die Pkw-Maut kommt – in dieser Legislaturperiode. Die technische und organisatorische Umsetzung und der Aufbau der Systeme können nun ganz konkret beginnen. Mit der Pkw-Maut sorgen wir für mehr Gerechtigkeit auf unseren Straßen. Wer fährt, der zahlt. Auch die Fahrzeughalter aus dem Ausland, die sich bislang nicht an der Finanzierung beteiligt haben. Die Gesamteinnahmen werden zweckgebunden wieder in die Straßen investiert,“ so Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.

Kapsch TrafficCom und CTS EVENTIM hatten sich als Bietergemeinschaft an der EU-weiten Ausschreibung des Bundes beteiligt.
Als Betreibergesellschaft ist ein Joint Venture vorgesehen, an dem beide Partner jeweils 50 Prozent der Anteile halten.

Der Vertrag des Bundes mit der Betreibergesellschaft läuft über zwölf Jahre ab Beginn der Erhebung. Der Bund hat die Möglichkeit, die Zusammenarbeit auf insgesamt maximal 15 Jahre zu verlängern.

Nach Zuschlagserteilung wird die Betreibergesellschaft das Erhebungs-System aufbauen. Die Erhebung erfolgt mittels einer elektronischen Vignette (E-Vignette). Zu den Aufgaben der Betreibergesellschaft gehören u.a. die Entwicklung und der Betrieb einer App und einer Internetseite, an der sich Halter von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen einbuchen können sowie der Aufbau und Betrieb eines Systems zur manuellen Buchung der Vignetten (u. a. physische Zahlstellen).

Das BMVI fasst zusammen:

Über die Europarechtskonformität wird der EuGH (in der Rechtssache C-591/17 [2]) nach Informationen der ARD [3] Mitte des Jahres entscheiden. Sollte die Maut verhindert werden, soll CTS nach eigenen Angaben vertraglich abgesichert sein.

Quelle: BMVI, WELT, ARD

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