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Beraterverträge des Bundes thematisiert

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchten erfahren, welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen die Bundesregierung seit 2013 im Zusammenhang mit der Lkw-Maut sowie der Vorbereitung der Erhebung der Pkw-Maut vergeben hat. In einer Kleinen Anfrage (19/6237) verweisen die Abgeordneten auf Medienberichte, die sich wiederum auf interne Dokumente des Haushaltsausschusses des Bundestages berufen, wonach sich die Ausgaben der Bundesregierung für externe Beratungen bezüglich der Pkw-Maut für den Zeitraum von 2017 bis 2019 auf insgesamt 47 Millionen Euro summiert hätten. Die Ausgaben für externe Beratungen bezüglich der Lkw-Maut hätten für den gleichen Zeitraum bei 35,5 Millionen Euro gelegen.

In der Antwort (19/4750) auf eine frühere Kleine Anfrage der Grünen, welche externen Beratungsfirmen, sowie Einzelberaterinnen und Einzelberater der Bund ab September 2018 als externe Beschäftigte in der Toll Collect GmbH nach welcher Maßgabe und in welchem Umfang beschäftigen werde, habe die Bundesregierung jedoch lediglich mitgeteilt, dass die Toll Collect GmbH „entsprechend ihren vertraglichen Verpflichtungen die zum störungsfreien Weiterbetrieb des Lkw-Mautsystems erforderlichen Beraterverträge in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr verlängert (habe)“. Aus Sicht der Grünen besteht die Notwendigkeit der umfassenden Transparenz gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit darüber, in welchem Umfang, in welcher Art und Weise und mit welcher Zielsetzung sich die Bundesregierung bei den genannten Themenbereichen externer Beratungsfirmen sowie andersartiger privater Unterstützungsleistungen bedient hat.

Quelle: Heute im Bundestag

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