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Externer Einfluss bei Haushaltsaufstellung

Das Haushaltsaufstellungsverfahren sieht keine Beteiligung von „Ländern, Verbänden oder sonstigen Stellen“ vor. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/6359 [1]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5963) mit Verweis auf die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundesregierung und die Bundeshaushaltsordnung. Die Fraktion hatte sich in der Anfrage nach der Einflussnahme von Interessenvertretern auf das Haushaltsgesetz 2019 erkundigt.

Quelle: Heute im Bundestag  (hib/SCR)

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