Was passiert, wenn ein Unternehmen anstelle von Mindest-, Mittel- und Höchstsätzen auch einen Viertelsatz anbieten möchte und dies im Angebot (Preisblatt) handschriftlich ergänzt? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].