- Vergabeblog - https://www.vergabeblog.de -

Handelsabkommen mit Japan tritt im Februar 2019 in Kraft

Der EU-Rat hat am 21.12.2018 dem Abschluss des Freihandelsabkommens der EU mit Japan zugestimmt. Japan hat das Abkommen bereits ratifiziert. Damit kann das Handelsabkommen am 1. Februar 2019 in Kraft treten.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Japan ist ein wichtiges Signal für freien, fairen und regelbasierten Handel. Das Abkommen verbindet 635 Millionen Menschen und fast ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts. Wir setzen uns moderne Standards und Regeln, insbesondere in Verbraucher-, Umwelt- und Sozialfragen. Wir bekennen uns klar zum Pariser Klimaschutzabkommen. Damit gehen wir weltweit voran. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen und müssen auch mit anderen Partnern moderne und ambitionierte Regeln für eine globale Handelspolitik setzen.“

Mit dem Abkommen werden ein Großteil der Zölle und eine Reihe langjähriger Regulierungshemmnisse beseitigt. Der japanische Markt mit 127 Millionen Verbrauchern wird sich für wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse der EU (z.B. Wein, Käse, Rind- und Schweinefleisch) öffnen und die Exportchancen der EU in vielen anderen Sektoren erhöhen. Wichtig ist auch der verbesserte Zugang europäischer Unternehmen zum japanischen öffentlichen Beschaffungsmarkt, auch im Schienenverkehr. Der internationale Seeverkehr und die Postdienste werden ebenfalls liberalisiert. Darüber hinaus wird das Abkommen die Zusammenarbeit zwischen Europa und Japan etwa im Bereich nachhaltige Entwicklung stärken. Zudem enthält das Abkommen das erstmalige Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzabkommen.

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Japan sind sehr eng: Japan ist Deutschlands zweitwichtigster Handelspartner im Asien-Pazifikraum (nach China) während Deutschland Japans wichtigster Handelspartner innerhalb der EU ist. Seit 2009 ist das Handelsvolumen stetig gewachsen und betrug 2017 rund 42,4 Milliarden Euro.

Quelle: BMWi

Teilen
[1] [2] [3] [4] [5]