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Die Linke fragt nach der Nutzung freier Software

„Verhinderung von digitalen Monopolen durch verstärkte Nutzung freier Software“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7130 [1]). Die Abgeordneten wollen wissen, ob bei Ausschreibungen der Bundesbehörden für Software-Dienstleistungen eine freie Nachnutzung im Sinne von freier Software vorgeschrieben wird. 

Wie die Fraktion in Ihrer Kleinen Anfrage ausführt, definiert sich freie Software „durch vier Merkmale: Erstens, die Freiheit, ein Programm für jeden Zweck auszuführen, ohne zeitliche, geografische oder anwendungsbasierte Einschränkungen durch die Herstellerin/den Hersteller zu unterliegen; zweitens, die Freiheit, ein Programm an die jeweiligen Bedürfnisse der Nutzerin/des Nutzers anpassen zu können und dafür Zugriff auf den Quellcode zu haben; drittens, die Freiheit, Kopien des Programms kostenfrei oder gegen Entgelt an Dritte weitergeben zu können, und viertens die Freiheit, ein Programm zu verändern und es kostenfrei oder gegen Entgelt Dritten zur Verfügung zu stellen“.

Die Nutzung freier Software verhindere die Abhängigkeit von Herstellern durch die Möglichkeit, die Anwendungen auch durch konkurrierende Firmen warten und weiterentwickeln zu lassen, heißt es in der Vorlage weiter. Damit fördere die Nutzung freier Software den Wettbewerb im IT-Sektor, erhöhe die Chancen kleiner und mittlerer Firmen und führe für die öffentliche Hand zu sinkenden Preisen für IT-Dienstleistungen.

Wissen wollen die Abgeordneten, ob bei Ausschreibungen der Bundesbehörden für Software-Dienstleistungen eine freie Nachnutzung im Sinne von freier Software vorgeschrieben wird. Auch fragen sie unter anderem, welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Erstellung, Verbreitung und Nutzung von Software unter freier Lizenz die Bundesregierung fördert.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/STO)

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