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Schleswig-Holstein bekommt neues Landesvergabegesetz

Der Kieler Landtag hat vergangene Woche Donnerstag ein neues Vergabegesetz in Schleswig-Holstein beschlossen. Wie der Presse entnommen werden kann, wurde im Landtag heftig um die Verabschiedung des Vergabegesetzes gestritten (Hamburger Abendblatt: „Im Kieler Landtag wurde erbittert um die Details der neuen Grundlage für die Vergabe öffentlicher Aufträge gerungen“, siehe „Neues Vergaberecht beschlossen – nach heftiger Debatte“ vom 24.01.2019). In seiner Landtagrede bezeichnete Thomas Hölck (SPD) den Entwurf sogar als das „schlechteste Vergabegesetz in der Bundesrepublik“ (nachzulesen hier: „Thomas Hölck zu TOP3: Ein schwarzer Tag für Schleswig-Holsteins Arbeitnehmer„). Christopher Vogt (FDP) ist dagegen der Auffassung, „, dass wir ein sehr gutes neues Gesetz schaffen, von dem mehr Menschen profitieren können als es bisher der Fall war.“ (nachzulesen hier: Christopher Vogt zu TOP 3 „Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein„).

Machen Sie sich ihr eigenes Bild. Den Entwurf des 6-§§-umfassenden Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts in Schleswig-Holstein finden Sie unter der Drs. 19/861.

Um den Anwendern in Schleswig-Holstein genügend Zeit für die neuen Regelungen einzuräumen, tritt das Gesetz nicht sofort nach dessen Verkündung in Kraft, sondern wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten.
Quelle: Schleswig-Holsteiner Landtag, Hamburger Abendblatt
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