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„Steckbriefe 2018“ – Autor RA Dr. Roderic Ortner

Wir haben fachliche und persönliche Fragen an die Autoren des Vergabeblogs gerichtet. Gefragt wurden sämtliche Autoren, die auf unserer Autorenseite im August 2018 mit Profil angezeigt werden (siehe hier [1]). Heute in der Serie Steckbriefe 2018: Herr Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner.

Steckbriefe 2018 – Die Serie

Haben Sie sich schon mal gefragt, wer die Person hinter der Entscheidungsbesprechung oder hinter dem Fachbeitrag ist? Keine Frage, der Vergabeblog ist mit über 20.000 monatlichen Lesern und dem Fachforum DVNW.de [2], die mit Abstand am meisten gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Aber wer ist die Person, die den Beitrag verfasst?

Mit der aktualisierten Serie “Steckbriefe” möchten wir Ihnen die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vorstellen. Mit der Beantwortung einiger kurzen Fragen lernt unsere Leserschaft, die vorwiegend der öffentlichen Hand angehört, auch eine persönliche Seite unser ständigen Autorinnen und Autoren kennen.

Zur Erinnerung: Die Autorinnen und Autoren unserer meistgelesenen Beiträge im vergangenen Jahr (bis Oktober 2018) wurden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres 5. Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick zur Preisverleihung im Rahmen des 5. Deutschen Vergabetag 2018 [3]). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit mehr als 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.

Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, LL.M.

Wissen Sie noch, wann und wie Sie auf den Vergabeblog aufmerksam wurden?

Das weiß ich noch genau. Ich wollte im Jahre 2008 einen eigenen Blog zum Vergaberecht gründen und stieß bei meiner Wettbewerbsrecherche auf den Vergabeblog, der sich damals noch in den Kinderschuhen befand. Ich dachte mir, warum zwei Blogs zum Thema, wenn es schon einen tollen gibt und kontaktierte daraufhin Marco, der mich sofort willkommen hieß.

Sie gehören zu den TOP-Autoren (Link zu https://www.vergabeblog.de/autoren/ [1]) – was reizt Sie daran, im Vergabeblog zu schreiben? Und was unterscheidet es vom Schreiben in einer Fachzeitschrift?

Ich möchte mit meinen Beiträgen der Praxis Hilfestellungen an die Hand geben, d.h. öffentlichen Auftraggebern und Bietern. Solche Beiträge machen mir am meisten Spaß, auch wenn der Aufwand dem eines Fachbeitrags durchaus ähneln kann. Ich schreibe zwar auch in Fachpublikationen, diese sind aber sehr speziell und dogmatisch und werden von der Praxis weniger gelesen.

Haben Sie einen Lieblingsparagraphen im Vergaberecht?

Nein, die Frage irritiert mich auch ein wenig. Ich könnte Ihnen ein Lieblingsgericht nennen.

Und wie kamen Sie selbst zum Vergaberecht?

Ich habe mein Studium in Deutschland im Jahr 2001 abgeschlossen und bin dann für ein Jahr an die Universität von Amsterdam gegangen, um dort einen Master in „International and European Environmental Law“ zu erwerben. Zurück in Deutschland begann ich meine Laufbahn als Anwalt in einer auf Umwelt- und Technikrecht spezialisierten Kanzlei und betreute dort in erster Linie vergaberechtliche Mandate. Meine Dissertation schrieb ich dann auch über die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Dem Vergaberecht blieb ich seitdem treu verbunden, wobei ich zunehmend auch das IT-Recht fokussiere.

Nach Feierabend: Vergaberecht ist nicht Alles im Leben – was machen Sie in Ihrer Freizeit am liebsten?

Familie und Freunde.

Ihr Wunsch für die nächste Novelle des Vergaberechts?

Insgesamt sollte das Vergaberecht so weit vereinfacht werden, wie es rechtlich möglich ist. Dazu gehört eine Zusammenführung der Vergabe von Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferleistungen in einem Gesetzestext (wie auch in der Richtlinie) und weitestgehend die Aufgabe der Trennung von Unter- und Oberschwellenbereich. Es wird in diesem Zusammenhang oft auf die EU geschimpft, aber die hohe Komplexität in Deutschland ist hausgemacht, und auch die Rechtsprechung ist hier strenger. Ich erinnere an die Schulnotenrechtsprechung des OLG Düsseldorf und die Aufgabe derselben nach Dirmaso (Vergabeblog.de vom 21/08/2016, Nr. 27080 [4]). Das Vergaberecht ist kein Selbstzweck, es soll dem fairen Wettbewerb dienen und nicht der Bürokratie.

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Über Dr. Roderic Ortner [5]

Roderic Ortner ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht sowie Fachanwalt für IT-Recht. Er ist Partner in der Sozietät BHO Legal [6] in Köln und München. Roderic Ortner ist spezialisiert auf das Vergabe-, IT und Beihilferecht und berät hierin die Auftraggeber- und Bieterseite. Er ist Autor zahlreicher Fachbeiträge zum Vergabe- und IT-Recht und hat bereits eine Vielzahl von Schulungen durchgeführt.

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