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Nachhaltigkeit rückt in den Fokus der Rechnungshöfe

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder verabschiedeten im Oktober 2018 die Bonner Erklärung zur Nachhaltigkeit. Darin geht es um einen Beitrag der Rechnungshöfe für das Gelingen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen in Deutschland.

„Nachhaltigkeit ist im Grunde schon in der Maßstabsgenetik von Rechnungshöfen angelegt. Als gesamtstaatliche Aufgabe erfordert Nachhaltigkeit ein gemeinsames Engagement von Bund, Ländern und Kommunen. Staatliches Handeln heute soll eben nicht auf Kosten anderer öffentlicher Güter oder künftiger Generationen gehen“, sagte der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz und Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller.

Die Konferenz der Rechnungshof-Präsidenten kam am 15. und 16. Oktober 2018 in Bonn zusammen und war an einem zentralen Leitthema ausgerichtet. Unter der Überschrift „Die Rechnungshöfe und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“ befasste sich die Präsidentenkonferenz mit der Notwendigkeit, Nachhaltigkeitsaspekte noch stärker in Prüfungen zu berücksichtigen. Das Konzept der Nachhaltigkeit ist für nahezu alle staatlichen Handlungsfelder und -ebenen von Bedeutung. Daraus ergibt sich für Rechnungshöfe eine Fülle möglicher Prüfungsansätze und -fragen. Nicht zuletzt seit der Verabschiedung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen und der von der Bundesregierung beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie muss sich Verwaltungshandeln immer mehr an den Anforderungen von Nachhaltigkeit messen lassen.

Eine Übersicht zur Bonner Erklärung finden Sie auf den Internetseiten des Bundesrechnungshofes, hier [1].

Quelle: Umweltbundesamt

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