Vergabeblog

"Hier lesen Sie es zuerst"
Politik und Markt

Brandenburg: Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen soll auf 10,50 EUR erhöht werden

Für öffentliche Aufträge soll künftig ein Stundenlohn von mindestens 10,50 Euro gelten – statt neun Euro wie bisher. Das sieht der von Wirtschaftsminister Jörg Steinbach eingebrachte Entwurf für das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) vor, dem das Kabinett am 15.01.2019 zugestimmt hat. Die Landesregierung folgt damit der Empfehlung der Brandenburger Mindestlohnkommission, die sich für die Anhebung um 1,50 Euro ausgesprochen hatte. Der Gesetzentwurf wird Ende Januar in den Landtag eingebracht.

Der sogenannte Vergabemindestlohn soll ab 1. April 2019 gelten und ab 1. Januar 2020 um weitere 18 Cent auf 10,68 Euro pro Stunde steigen. Von 2021 an soll er jeweils um den Prozentsatz angehoben werden, um den sich auch der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.

Der Gesetzentwurf enthält eine Ermächtigung für das brandenburgische Arbeitsministerium, im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium das jeweils geltende Mindestentgelt sowie den Zeitpunkt der Erhöhungswirkung (Kopplung an das Mindestlohngesetz zum 1.1.2021) durch eine Rechtsverordnung festzulegen.

Steinbach sagte:
„Die deutliche Erhöhung des Vergabemindestlohns ist sinnvoll und trägt zu mehr guter Arbeit im Land Brandenburg bei. Mit der vorgesehenen Änderung unseres Vergabegesetzes tragen wir dafür Sorge, dass der Wettbewerb um die Aufträge der öffentlichen Hand nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben ausgetragen wird. Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass unsere Unternehmen im Ringen um die allseits so dringend benötigten Fachkräfte nicht gegenüber anderen Regionen den Kürzeren ziehen. Fachkräfte sind unerlässlich, damit unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt – und nur eine wettbewerbsfähige Wirtschaft schafft Wohlstand.“

Arbeitsministerin Susanna Karawanskij erklärte: „Gute Arbeit ist und bleibt das zentrale Leitmotiv der Arbeitspolitik in Brandenburg. Wir meinen es ernst mit einer Lohnuntergrenze, die dazu beiträgt, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können und vor Altersarmut geschützt sind. Die erneute Erhöhung des Vergabemindestlohns ist ein starkes Signal, dass in dieser guten konjunkturellen Lage die Zeiten des Lohnverzichts und der Mäßigung vorbei sind. Ich freue mich, dass Brandenburg weiter Vorreiter beim Mindestlohn ist.“

Hintergrund:

Die Brandenburger Mindestlohnkommission konstituierte sich im Dezember 2012. Das unabhängige Gremium unterbreitet der Landesregierung regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Lohnuntergrenze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Basis dafür sind nach dem Vergabegesetz Änderungen der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Für die Erhöhung muss das Vergabegesetz durch den Landtag geändert werden.

Quelle: Land Brandenburg

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert