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Beschlussempfehlung: Änderung des Strafgesetzbuchs ablehnen

Der Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seinem Bericht, den Gesetzentwurf der AfD zur Schaffung eines strafrechtlichen Spezialtatbestandes der Haushaltsuntreue (Drs 19/2469 [1]) abzulehnen. Der Gesetzentwurf vom 05.06.2018 zielt auf die Schaffung eines strafrechtlichen Spezialtatbestandes der Haushaltsuntreue sowie eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes, mit dem die Verletzung haushaltsrechtlicher Vergabevorschriften, insbesondere die Verletzung von Ausschreibungspflichten, geahndet werden kann.

Dies geht aus der Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) hervor (Drucksache 19/7460 [2]). Der Ausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Quelle: Bundestag

 

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