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Kein Wettbewerb im Schienenfernverkehr – Positive Entwicklung im Schienenpersonennahverkehr

Während im Bereich des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) nach Aussage der Bundesregierung seit der Bahnreform bislang kein signifikanter Wettbewerb entstanden ist, hat sich der Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland, für den die Länder zuständig sind, positiv entwickelt. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/7481 [1]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6474 [2]) hervor. Bezüglich des Wettbewerbs im Schienengüterverkehr heißt es in der Antwort: „Der in den vergangenen Jahren stetig gewachsene Marktanteil von privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen ist konsistent mit einem verbesserten Wettbewerb im Schienengüterverkehr.“

Gründe für den nicht vorhandenen Wettbewerb im SPFV sind laut Bundesregierung die hohen erforderlichen Investitionen in geeignete Fahrzeuge in Verbindung mit Sicherheit beim Infrastrukturzugang. Das sei ein Ergebnis der „Marktuntersuchung Eisenbahnen 2018“ der Bundesnetzagentur.

Eine Trennung von Netz und Betrieb bei der Bahn lehnt die Bundesregierung ab. Die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD hätten im Koalitionsvertrag vereinbart, am integrierten Konzern Deutsche Bahn AG festzuhalten, heißt es in der Vorlage.

Aus Sicht der Bundesregierung gewährt das Eisenbahnregulierungsgesetz den Zugangsberechtigten einen Zugang zu Eisenbahnanlagen und zu Serviceeinrichtungen zu „angemessenen, nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen“. Es enthalte zudem Vorgaben zur Unabhängigkeit des Betreibers der Schienenwege. „Die Bundesnetzagentur wacht als zuständige Regulierungsbehörde über die Einhaltung der Vorgaben des Eisenbahnregulierungsgesetzes“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Heute im Bundestag

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