- Vergabeblog - https://www.vergabeblog.de -

Open Source Software – Nur wenn’s passt!

Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht zulässig.

Um den Zugang von Open-Source-Anbietern zu erleichtern, werde bei der Entwicklung der IT-Landschaft darauf geachtet, dass IT-Systeme anhand offener Schnittstellen beschafft und entwickelt werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7845 [1]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7130 [2]). Ob Hersteller von Open Source Software den Zuschlag bekommen oder nicht, hänge davon ab, ob die angebotenen Produkte und Dienstleistungen „hinsichtlich Funktionalitäten, IT-Sicherheit, Interoperabilität, Usability, Realisierungs-, Ausbildungs- sowie Pflegeaufwand den Anforderungen entsprechen und wirtschaftlich sind“.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/STO)





Teilen
[3] [4] [5] [6] [7]