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BMI: VOB/A – 1. Abschnitt 2019 seit 01.03.2019 anzuwenden

Mit dem Erlass BW I 7 -70421 vom 20.02.2019 ordnet das BMI seine nachrangigen Behörden an, den überarbeitete Abschnitt 1 Teil A der VOB (BAnz AT 19.02.2019 B2 [1]) seit dem 1.3.2019 anzuwenden. Der Erlass, der auf Seiten der ABSt Hessen [2] abgerufen werden kann, zeigt zudem die wesentlichen Änderungen auf. Weitere Informationen finden Sie in dem Blogbeitrag „VOB/A 2019 veröffentlicht!“ ( [3]).

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