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Hamburger Bahnhofsgebäude: Privater Investor unterliegt nicht den vergaberechtlichen Vorgaben

Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (19/8165 [1]) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/7582 [2]) zum Vergabeverfahren für das Empfangsgebäude des geplanten Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Diebsteich.

Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung sei unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Anforderungen für die Mantelbebauung, zu der auch die Errichtung der Empfangshalle gehöre, ein privater Investor ausgewählt worden, schreibt die Regierung. „Dies ist vergaberechtlich zulässige Praxis und hat zur Folge, dass die Projektdurchführung, da der private Investor kein öffentlicher Auftraggeber ist, keinen vergaberechtlichen Vorgaben unterliegt“, heißt es in der Antwort auf die Frage, warum es für die Vergabe keine öffentliche Ausschreibung gegeben habe.

Quelle: Heute im Bundestag(hib/HAU)

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