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Baden-Württemberg: Überarbeitete VergabeVwV tritt heute in Kraft

Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet. Sie tritt heute, zum 1. April in Kraft. Die UVgO wird dort zur Anwendung empfohlen; es gibt keine zwingende E-Vergabe.

Die VergabeVwV ist von den Beschaffungsunterlagen für Landesbehörden [1] zu unterscheiden und ist an die kommunalen Auftraggeber gerichtet. Die (sehr viel umfangreichere) überarbeitete VwV Beschaffung für Landesbehörden [2] lag bereits am 24. Juli 2018 vor und ist – bis auf zwei Ausnahmen – bereits am 1. Oktober 2018 in Kraft getreten. Interessant: Die VwV Beschaffung für Landesbehörden findet in den in § 1 Absatz 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelten Fällen keine Anwendung und gilt mithin insbesondere nicht für die Vergabe von Bauleistungen.

Damit ist in Baden-Württemberg nun sowohl auf Landes- als auch auf Kommunalebene die erforderliche Anpassung an die neue Rechtslage nach der Vergaberechtsreform erfolgt.

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