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Umweltbundesamt: Zusammenstellung guter Gründe und Möglichkeiten zur Nutzung von EMAS

Das EMAS-System (Eco-Management and Audit Scheme) der EU soll für ein effektives Umweltmanagement in Unternehmen und Institutionen stehen. Doch wie kann dies in Vergabeverfahren berücksichtigt werden? Das Umweltbundesamt (UBA) hat hierzu eine neue Broschüre veröffentlicht.

Mit der Vergaberechtsreform aus den Jahren 2016 und 2017 sind die Rahmenbedingungen für die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte in der öffentlichen Beschaffung weiter verbessert worden. Insbesondere können öffentliche Beschaffungsstellen nun nicht nur für Bau- und Dienstleistungsaufträge, sondern auch für Lieferaufträge zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des bietenden Unternehmens ein Umweltmanagementsystem verlangen (vgl. § 49 VgV).

Die neue Broschüre zeigt auf, wie EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) im Rahmen der Eignungsprüfung und darüber hinaus genutzt werden kann. Beispielswiese können die Aussagen in der geprüften EMAS-Umwelterklärung zugleich ein Nachweis für die Erfüllung bestimmter technischer Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Auftragsausführungsbedingungen sein. Schon in der Phase der Markterkundung ist eine Recherche nach einschlägigen Unternehmen mit EMAS-Registrierung ratsam. Bei Direktkäufen lassen sich EMAS-Unternehmen sogar gezielt beauftragen. Ein sachlicher Bezug zum Auftragsgegenstand ist stets Voraussetzung für die Berücksichtigung von EMAS im Vergabeverfahren.

Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben, beschäftigen sich systematisch mit den Auswirkungen ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt. Sie betreiben Umweltschutz nicht nur punktuell, sondern als Gesamtkonzept. Die Berücksichtigung von Umweltmanagementsystemen wie EMAS bei der öffentlichen Vergabe kann daher die Qualität der zu beschaffenden Leistung erhöhen. Gleichzeitig schafft sie Anreize für die Einführung und Umsetzung solcher Systeme in den Bieterunternehmen.

Die Broschüre: „EMAS in der öffentlichen Beschaffung“ finden Sie auf der Internetseite des UBA, hier [1].

Quelle: UBA

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