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Aufhebung der Maut-Vergabe ist nach Auffassung des BMVI rechtmäßig

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertritt die Auffassung, „dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens Lkw-Maut rechtmäßig ist und die Bieter deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung haben“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8794 [1]) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8289 [2]) hervor.

Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)

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