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Innovationsausschreibungen für Energie

Die Bundesregierung will die Rechtsverordnung für die geplanten Innovationsausschreibungen für Erneuerbare Energien noch in diesem Jahr beschließen. Sie rechne mit einem Inkrafttreten der Verordnung in der zweiten Jahreshälfte 2019, erklärt sie in der Antwort (19/10841 [1]) auf eine Kleine Anfrage (19/10437 [2]) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf müsse mit den Ressorts abgestimmt werden; nach der Anhörung von Ländern und Verbänden soll die Verordnung dem Bundestag zugeleitet werden.

Der Bundesregierung zufolge könnte könnte die Bundesnetzagentur noch im Jahr 2019 eine erste entsprechende Ausschreibung durchführen. Der 1. September werde allerdings als erster Gebotstermin voraussichtlich nicht zu halten sein. Welchen Inhalt die Verordnung haben werde, besonders im Hinblick auf die angestrebten innovativen Elemente, könne noch nicht gesagt werden, erklärt die Bundesregierung weiter und verweist auf das ausstehende Ergebnis der Ressortberatungen.

Quelle: Heute im Bundestag

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