Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung der Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit zugestimmt (s. [1]).
Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfahlen dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen.
Beide Ausschüsse empfahlen dem Bundesrat zudem, eine begleitende Entschließung zu fassen:
– Der federführende Wirtschaftsausschuss vertritt hierin die Auffassung, dass die Vereinheitlichung des Vergaberechts mehr denn je dringend geboten ist, da die Komplexität durch rechtliche Vorgaben sowie formale Verfahrensanfor-derungen weiterhin zunimmt.
– Der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung weist hingegen darauf hin, dass Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen grund-sätzlich in unterschiedlichen Herstellungsprozessen entstehen und deshalb bei deren Beschaffung unterschiedliche Vorschriften anzuwenden sind. Eine Zusammenfassung der Regelungen von VOB/A und der VgV in einem Regelwerk würde daher keine Vereinfachung für den Anwender mit sich bringen.
Die Entschließungsanträge fanden keine Mehrheit.
Quelle: Bundesrat