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Dringlichkeit: HZD vergibt Rechtsberatungsleistungen im Wert von 1,2 Mio. EUR

Die hessiche Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) hat Rechtsberatungsleistungen zur juristischen Unterstützung bei der Durchführung von IT-Vergaben im Wert zu je 600.000 EUR aufgrund von äußerster Dringlichkeit an zwei Rechtsanwaltskanzleien vergeben (2019/S 123-301074 [1] und 2019/S 123-301075 [2]). Die Direktvergaben werden jeweils mit dem Abgang von Personal begründet.

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