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Thema im DVNW: Auswirkungen der EuGH-Entscheidung zu Mindest- und Höchstsätze der HOAI

Mit Urt. v. 04.07.2019 entschied der EuGH in der Rs. C-377/17, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind (siehe [1]). Entsprechende Anwendungshinweise sind bereits erlassen worden ( [2]). Und was gilt nun für Vergabenachprüfungsverfahren, die bereits vor dem Urteil eingeleitet wurden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier [3]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [4].

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