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BMWi: Gesetzesvorhaben zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik [1] veröffentlicht. Die inhaltliche Änderungen betreffen im Wesentlichen zwei vergaberechtliche Regelungsbereiche: Die VSVgV und die Vergabestatistik.

Problem und Zielstellung des Gesetzesvorhaben

Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung aus dem Jahr 2016 wurde das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ab Erreichen der EUSchwellenwerte in Deutschland umfassend neu gestaltet. In der Zeit seit dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben hat sich aber gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen insbesondere in zwei Rechtsbereichen eine Änderung an den bestehenden Regelungen erforderlich geworden ist.

Im Bereich Verteidigung und Sicherheit stehen die militärischen wie die zivilen Sicherheitsbehörden vor neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen. Die Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im Inland als auch im Ausland reagieren zu können, gewinnt immer größere Bedeutung. Dabei werden die Herausforderungen vielfältiger und reichen von internationalem Krisenmanagement über die Abwehr terroristischer Gefahren bis zu Fragen der Cybersicherheit und der asymmetrischen Kriegsführung. Der Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode sieht vor diesem Hintergrund vor, dass im Vergaberecht für den Bereich Verteidigung und Sicherheit die notwendigen Änderungen vorgenommen werden sollen, um den Bedarf für Einsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen der Bundeswehr schneller zu decken.

Im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung wurden auch Vorgaben zum Aufbau einer Statistik über die Beschaffungstätigkeit in Deutschland eingeführt. Hintergrund war, dass mangels einer belastbaren Statistik aufgrund fehlender Daten beispielsweise weder grundsätzliche Aussagen zum öffentlichen Einkauf noch zur Anzahl der durchgeführten Vergabeverfahren möglich sind. Auch fehlen bislang Datenauswertungen, die eine verstärkte strategische Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung erleichtern können. Seit dem Erlass der Regelungen befindet sich die zentrale Vergabestatistik im Aufbau beim Statistischen Bundesamt. Während der Aufbauarbeiten zeigte sich, dass aufgrund verschiedener technischer und rechtlicher Anforderungen weitere Konkretisierungen an den rechtlichen Vorgaben der Vergabestatistik erforderlich sind.

Hierzu das BMWi

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik sieht inhaltliche Änderungen in zwei vergaberechtlichen Regelungsbereichen vor: dem Vergaberecht für Beschaffungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit und der Vergabestatistik. Der Entwurf umfasst dabei Anpassungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der auf dem GWB beruhenden Rechtsverordnungen (Vergabeverordnung für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)). Die Regelungsänderungen im Hinblick auf die Beschaffungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit dienen der Umsetzung von Vorgaben des Koalitionsvertrags. Außerdem hat sich im Rahmen des derzeit laufenden Aufbaus der nationalen Vergabestatistik gezeigt, dass aufgrund verschiedener technischer und rechtlicher Anforderungen weitere Konkretisierungen an den rechtlichen Vorgaben der Vergabestatistik erforderlich sind.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMWi, hier [2].

Quelle: BMWi

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