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EU Kommission veröffentlicht eForms-Durchführungsverordnung

Entscheidung-EUDie EU Kommission hat die eForms-Durchführungsverordnung [1] veröffentlicht. Die Verordnung soll die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1986 vom 11. November 2015 [2] zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) vier Jahre nach deren Inkrafttreten ersetzen. Nach dem Entwurf der Verordnung sind nur lediglich 6 Bekanntmachungsformulare vorgesehen. Diese Standardformulare umfassen:
(1) ‘Planning’
(2) ‘Competition’
(3) ‘Direct award prenotification’
(4) ‘Result’
(5) ‘Contract modification’
(6) ‘Change’

Die Bekanntmachungsformulare sind als eFormulare für digitale Vergabebekanntmachungen vorgesehen und sollenen einen deutlicheren und zugänglicheren Zugang zu öffentlichen Bekanntmachungen gewwährleisten. Die EU Kommission geht davon aus, dass durch die eFormulare eine einfachere Beteiligung von Unternehmen ermöglicht und die öffentliche Auftragsvergabe insgesamt transparenter wird.

Die Kommissarin Elżbieta Bieńkowska, verantwortlich für Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs, sagt:

“This is a new milestone in the digital transformation of public procurement. I welcome this major upgrade, which will make public procurement more attractive for businesses and allow citizens to see how their taxpayer’s money is spent.”

Die eForms beruhen auf dem Making Public Procurement work for and in Europe [3] Plan.

Quelle: EU Kommission

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