Am 04.07.2019 hat der EuGH entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind (Urteilsbesprechung siehe [1]). Die Umsetzung des Urteils in nationales Recht steht noch aus. Sowohl Auftraggeber als auch Architekten und Ingenieure stehen daher gerade in der jetzigen Übergangszeit vor einer Vielzahl von Fragen. Information & Anmeldung [2]