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1,2 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten

Die Bundesregierung will den Ländern weitere 1,2 Milliarden Euro für Flüchtlingskosten zur Verfügung stellen. Denn die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen solle auch im Jahre 2020 und 2021 fortgeführt werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 (19/14246 [1]).

Der auf eine Einigung zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zurückgehende Entwurf sieht vor, dass die Länder im nächsten Jahr eine Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke in Höhe von 700 Millionen Euro und im Jahr 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro erhalten werden. Die bis zum Jahr 2019 befristete Entlastung der Kommunen von den zusätzlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit anerkannten Asylbewerbern und Schutzberechtigten, die sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende befinden, soll bis zum Jahr 2021 verlängert werden.

Außerdem enthält der Entwurf Regelungen zur Umsetzung des mit den Ländern geschlossenen Pakts für den Rechtsstaat. In diesem Zusammenhang hatten sich die Länder verpflichtet, bis Ende 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schaffen und zu besetzen. Der Bund will dazu einmalig Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Quelle: Bundestag

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