Gemäß § 3 Abs. 9 VgV dürfen unter bestimmten Voraussetzungen sog. „Kleinstlose“ gebildet werden. Doch welche Vergabeverfahrensart ist dann eigentlich einschlägig? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].