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Verantwortlichkeit zur Migration auf Windows 10 in der Verantwortung der Bundesbehörden

Mit der Migration von PC-Systemen in den Bundesbehörden auf Windows 10 beschäftigt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14646 [1]) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14056 [2]). Danach sind die Behörden und Ressorts für die zeitgerechte Windows-10-Umstellung eigenverantwortlich.

Um Synergiepotentiale zu heben, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) laut Vorlage im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes ein Programm zur Unterstützung der Bundesbehörden bei der Windows-10-Umstellung aufgesetzt. Die Nutzung dieses Programms beruht den Angaben zufolge auf dem Freiwilligkeitsprinzip.

Mehr als 25 Behörden nehmen an dem Programm teil, und bis Ende des Jahres werden die meisten die Umstellung vollständig abgeschlossen haben, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Darüber hinaus verwendeten weitere Behörden die veröffentlichten Dokumente des Programms als Basis für ihre eigenen Migrationsprojekte, so dass mehr als ein Drittel aller Arbeitsplätze der Bundesverwaltung von dem Programm profitiere.

„Behörden, die Windows 7 einsetzen und noch nicht auf Windows 10 migriert sind, könnten auf Anfrage im Rahmen des Programms Behördenclient des BMI zur Beschleunigung der Migration unterstützt werden“, heißt es ferner in der Antwort. Bis zur vollständigen Umsetzung der Migration bestehe für größere Behörden die Möglichkeit, einen erweiterten Microsoft-Support von Microsoft-Handelspartnern für Windows 7 zu beziehen. Dies sei auf Basis der bestehenden Verträge der Bundesregierung mit Microsoft möglich. Microsoft habe angekündigt, den erweiterten Support auch für weitere Lizenzprogramme anzubieten, „so dass ihn auch kleinere Behörden nutzen können“.

Quelle: Bundestag

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