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Berlin: Zukünftiger Vergabe-Mindestlohn in Vergabeverfahren unberücksichtigt

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll in Berlin zukünftig an einen Mindestlohn von 12,50 Euro gekoppelt werden ( [1]). Unter dem Titel: „Vergabe von Aufträgen fürs Schulessen [2]– Öffentliche Ausschreibung missachtet geplanten Mindestlohn“, berichtet der Tagesspiegel, dass dieser Betrag im Rahmen einer Ausschreibung um Catererleistungen jedoch unterschritten werden. Nach Informationen der Berliner Morgenpost: „Schulessen: Caterer sollen freiweillig 3,50 Euro mehr zahlen [3]„, soll die aktuelle Ausschreibung jedoch nicht gestoppt werden, um das kostenlose Schulessen für Grundschüler ab dem kommenden Schuljahr nicht zu gefährden. Das Vergabegesetz sei noch nicht in Kraft – und könne deshalb in der Ausschreibung auch nicht gefordert werden. Der Tagesspiegel berichtet unter dem Titel: „Viele Ausschreibungen berücksichtigen Vergabemindestlohn nicht [4]„, dass es sich bei dem Schulessen nicht um einen Einzelfall handele.

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