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Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit tritt in Kraft

BundeswehrGestern, am 01.04.2020 wurde das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, Nr. 16 v. 01.04.2020, S. 674 [1]). Damit tritt es heute, am 02.04.2020, in Kraft. Eine vollständige Analyse der gesetzlichen Änderungen finden Sie

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