Gestern, am 01.04.2020 wurde das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, Nr. 16 v. 01.04.2020, S. 674 [1]). Damit tritt es heute, am 02.04.2020, in Kraft. Eine vollständige Analyse der gesetzlichen Änderungen finden Sie