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BIngK: Beschaffungsmaßnahmen flexibler zu gestalten

Die Bundesingenieurkammer geht davon aus, dass die Coronavirus-Epidemie auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand hat. Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung seien aktuell unbürokratische und vor allem zügige Verfahren unerlässlich.

Mit einem Schreiben vom 7.4.2020 an Bundeswirtschaftsminister Altmaier [1] betont die Kammer, dass festzustellen sei, dass die öffentlichen Auftraggeber derzeit aufgrund der pandemiebedingten Personalausfälle in den öffentlichen Verwaltungen, welche die ohnehin vorhandene Personalknappheit noch verschärfen, nicht über die notwendigen Kapazitäten verfügen, um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Gewährleistung eines nachhaltigen Auftragsbestandes der Ingenieure aufrecht zu erhalten.

Aus diesem Grund erkennt die Kammer die Notwendigkeit, das Vergaberecht auch außerhalb der zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Beschaffungsmaßnahmen flexibler zu gestalten.

Hierzu wäre es nach Ansicht der Kammer insbesondere hilfreich, wenn Planungsleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ohne förmliche und zeitaufwendige bürokratische Vergabeverfahren und ohne die Einholung von mindestens drei Angeboten für einen begrenzten Zeitraum direkt vergeben werden könnten. Hierdurch würde gerade kleineren Verwaltungseinheiten eine erleichterte und zeitnahe Vergabe von Aufträgen ermöglicht, um kontinuierliche Planungsvergaben für die nahe Zukunft sicherzustellen. Gerade für kleinere und mittelständische Ingenieurbüros würde eine solche Maßnahme während dieser Zeit die Weiterführung und Existenz ihrer Büros sichern.

Quelle: BIngK

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