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Nachprüfungsverfahren 2019: 799 Nachprüfunganträge – 154 Beschwerdeverfahren

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die aktualisierte Statistik von Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren veröffentlicht. Die im Jahr 2019 gestellten Nachprüfungsanträge bei den Vergabekammer stiegen im Vergleich zum Vorjahr (2018: 745) auf 799 Anträge, liegen damit aber unter den Zahlen der Vorvorjahren (2017: 824, 2016: 880).

Die Arbeitsausleistung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte bleibt hingegen weitestegehend mit 154 Beschwerdeverfahren nahezu unverändert (zum Vergleich: 2018: 166 , 2017: 153, 2016: 180).

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz des BMWi, hier [1].

Die statistischen Meldungen über Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 184GWB

– Vergabekammer (pfd) finden Sie hier [2].

– Vergabesenate (pfd) finden Sie hier [3].

Quelle: BMWi

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