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OLG Düsseldorf: Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren (Beschl. v. 27.04.20 – VII-Verg 27/19)

EntscheidungNachdem Zweifel an der an der Inhouse-Fähigkeit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) laut wurden ( [1]), wurde berichtet, dass nach rechtlicher Prüfung die Stadt Köln die KVB für weitere 22,5 Jahre beauftragen wolle ( [2]). Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat nun am 27.04.2020 die Entscheidung der VK Rheinland bestätigt, dass diese milliardenschwere Vergabe über öffentliche Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen und Straßenbahnen auf dem Gebiet der Stadt Köln für mehr als zwei Jahrzehnte an die KVB rechtens ist.

Ein Busunternehmen hatte die Direktvergabe der Stadt Köln an die KVB, die im vergangenen Jahr im Rat der Stadt Köln beschlossen worden war, bei der Vergabekammer Rheinland mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet, um bei einer Vergabe im Wettbewerb Buslinien aus dem Netz der KVB übernehmen zu können. Mit dem Nachprüfungsantrag machte das Unternehmen geltend, dass die Direktvergabevoraussetzungen zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung nicht vorgelegen hätten. Der Antrag blieb vor der Vergabekammer jedoch erfolglos.

Die gegen den Beschluss der Vergabekammer gerichtete sofortige Beschwerde des Unternehmens wies der Vergabesenat heute zurück. Das Busunternehmen hatte in zweiter Instanz unter anderem geltend gemacht, dass die Stadt Köln den Auftrag nicht direkt an die KVB habe vergeben dürfen, weil die Stadt die KVB nicht ausreichend kontrollieren könne. Das habe der Streit um die Vertragsverlängerung eines früheren Finanzvorstands gezeigt. Der Vergabesenat folgte dem nicht. Er hielt den Vorgang um den früheren Finanzvorstand für nicht hinreichend aussagekräftig.

Quelle: OLG Düsseldorf

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