Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland beabsichtigt die Bundesregierung befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% abzusenken.Doch welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für laufende und bestehende Vergabeverfahren? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].