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NRW: Vereinfachungen in Vergabeverfahren aufgrund des Coronavirus bis 31.12.2020 verlängert

Icon CoronaIm März setzte NRW für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, die Unterschwellenvergabeordnung bis zum 30.06.2020 aus ( [1]). Die Befristung der Aussetzung der Unterschwellenvergabeordnung für den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, die der Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie und/oder der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, ist nunmehr bis zum 31.12.2020 verlängert worden.

Den Inhalt des Rundschreibens sowie des gemeinsamen Runderlasses können Sie auf Vergabe.NRW [2] nachlesen.

Quelle: Finanzministerium NRW

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