Auf vergabe.NRW [1] stellt das Finanzministerium NRW nunmehr den Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304-48.07.01/01-169/18 vom 28. August 2018 „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze)“ (s. [2]) in konsolidierter Fassung zur Verfügung.