Unter dem Titel: „Beraterverträge zu Maskengeschäft – [1]Spahn muss sich vor Kartellamt verantworten [1]„, berichtet der Tagesspiegel, dass spätestens Anfang September die 2. Vergabekammer des Bundes darüber entscheiden werde, ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ernst & Young (EY) mit einer „operativen Betriebsführung“ für das Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Schutzausstattung ohne vorherige Ausschreibung beauftragen durfte (siehe auch [2]).