Nicht zuletzt die anhaltende Corona-Panedmie erfordert, dass sich öffentliche Auftraggeber über die Verfahrensgestaltung von Dringlichkeitsvergaben Gedanken machen. Was ist zulässig? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].