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A1 Rheinbrücke: Beurteilung von Produktions- und Lieferketten nur schwer umsetzbar

Die Vergabe des inzwischen gekündigten Bauvertrages für die Rheinbrücke an der Bundesautobahn A1 bei Leverkusen an das Unternehmen Porr Deutschland GmbH & Co. KGaA erfolgte nach Angaben der Bundesregierung „auf das wirtschaftlichste Angebot“. Neben dem Angebot der Porr Deutschland GmbH & Co. KGaA seien drei weitere Angebote von Bietern oder Bietergemeinschaften eingegangen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/21292 [1]) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20973 [2]). Nach Informationen der Bundesregierung seien darunter auch Angebote mit Stahl aus europäischer Fertigung gewesen. Die Porr Deutschland GmbH & Co. KGaA hatte aus China importierten Stahl verwendet, der sich als mangelhaft erwiesen haben soll.

Auf die Frage, wie es in das Klima-Konzept der Bundesregierung passt, „dass Stahl aus China über den ganzen Globus transportiert wird, während ein großer deutscher Stahlproduzent in unmittelbarer Nähe der Brückenbauvorhaben zu finden ist“, heißt es in der Antwort: Eine Zuschlagserteilung unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien sei gemäß Vergaberecht grundsätzlich vorgesehen, „aber bei einem solch komplexen Bauvorhaben aufgrund der Schwierigkeit der Beurteilung von Produktions- und Lieferketten hinsichtlich klimabezogener Kriterien nur schwer umsetzbar“.

Quelle: Bundestag

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