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EU Kommission weitet Antidumpingzölle auf korrosionsbeständige Stahlerzeugnisse aus China aus

Die Europäische Kommission hat vergangene Woche Dienstag ihre Antidumpingzölle auf Einfuhren von chinesischem korrosionsbeständigem Stahl auf eine größere Auswahl von Produkten ausgeweitet. Damit will sie verhindern, dass bestehende EU-Handelsschutzmaßnahmen von chinesischen Exporteuren umgangen werden.

Als die Kommission ihre Überprüfung der Schutzmaßnahmen für Stahl im Jahr 2019 begründete, stellte sie fest, dass die Einfuhren von chinesischem korrosionsbeständigem Stahl, für den Antidumpingmaßnahmen gelten, fast ganz verschwunden sind. Dagegen stiegen die Einfuhren anderer korrosionsbeständiger Produkte auf bis zu 1 Million Tonnen oder 650 Mio. Euro pro Jahr. Die Kommission beschloss daher, dieses Handelsgefüge genauer zu untersuchen.

Eine spezifische Anti-Umgehungsuntersuchung bestätigte nun, dass die Antidumpingmaßnahmen der einzige Grund für diese Verschiebung waren. Um weitere Verkäufe von nur geringfügig modifizierten chinesischen Erzeugnissen zu Dumpingpreisen zu verhindern, weitet die Kommission heute ihre Antidumpingzölle auf korrosionsbeständige Stahlerzeugnisse aus, die durch Beschichten oder Überziehen mit Magnesium, einer Legierung mit Silizium, einer zusätzlichen Oberflächenbehandlung wie Ölen oder Versiegeln oder einem geringfügig veränderten Gehalt an Kohlenstoff, Aluminium, Niob, Titan und/oder Vanadium modifiziert wurden.

Die Maßnahme gilt für alle chinesischen Exporteure mit Ausnahme eines kooperierenden Unternehmens. Die Kommission nutzt den EU-Rechtsrahmen für Handelsschutz in vollem Umfang, um faire Bedingungen für die EU-Stahlproduzenten wiederherzustellen. Die heute veröffentlichten Maßnahmen sind ein Beispiel dafür.

Hintergrund

Die EU nutzt handelspolitische Schutzinstrumente, um ein gesundes Wettbewerbsumfeld für die europäische Industrie wiederherzustellen, wenn sie durch gedumpte oder subventionierte Einfuhren geschädigt wird. Die EU verfügt gegenwärtig über mehr als 50 Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen [1]zur Verteidigung des Handels mit Eisen- und Stahlerzeugnissen.

Quelle: EU Kommission

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