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ITKPolitik und Markt

Bund: Investitionen für eine digitale Verwaltung

Bund und Länder einigen sich auf die Umsetzung der 3 Mrd. € aus dem Konjunkturpaket.

In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat sich am 18.09.2020 über den Weg verständigt, wie die zusätzlichen 3 Milliarden Euro des Bundes aus dem Konjunkturpaket in die Digitalisierung der Verwaltung in ganz Deutschland investieren werden sollen. Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Behördengänge online erledigen können. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Der IT-Planungsrat hat sich unter Leitung von Staatssekretär und Bundes-CIO Dr. Markus Richter auf folgende Schritte verständigt:

  1. Die OZG-Leistungen werden nach dem Prinzip „Einer für Alle“ umgesetzt. Dies beschleunigt eine ressourcenschonende flächendeckende OZG-Umsetzung.
  2. Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen folgt sechs Prinzipien „Relevanz“, „Nutzerfreundlichkeit“, „Geschwindigkeit“, „Einer für Alle/Wirtschaftlichkeit“, „Innovation und nachhaltige technische Qualität“, „Offene Standards und Open Source„.
  3. Bereits etablierte und leistungsfähige Arbeitsstrukturen werden genutzt. Task Forces klären den rechtlichen und technischen Rahmen.
  4. Ergänzend zur finanziellen Unterstützung des Bundes aus dem Konjunkturprogramm stellen die Länder die fachlichen Ressourcen und die notwendigen Kapazitäten der IT-Dienstleister bereit.
  5. Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Kommunen zur Umsetzung hinreichend unterstützt werden.

Bundes-CIO und diesjähriger Vorsitzender des IT-Planungsrates Dr. Markus Richter: „Das Konjunkturpaket gibt uns die Chance, unsere Vision der digitalen Verwaltung trotz eines äußerst ambitionierten Zeitplans Wirklichkeit werden zu lassen. Wir handeln entschlossen, gemeinsam und koordiniert, damit – egal wo und wann – jede Verwaltungsleistung nutzerfreundlich und mit nur wenigen Klicks online zur Verfügung gestellt werden kann. „Einer für Alle“ ist der Schlüssel zum Erfolg.

Alle Maßnahmen die im Zuge des Konjunkturprogramms beschlossen werden sind an die Umsetzung des „Einer für Alle“-Prinzips gebunden. „Einer für Alle“ bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Länder und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann geringfügig lokal anpassen können.

Weitere Informationen zur Umsetzung und Fortschritte des OZG finden Sie auf www.onlinezugangsgesetz.de

Quelle: Bundesinnenministerium

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