- Vergabeblog - https://www.vergabeblog.de -

Brandenburg: Neue Wertgrenzen seit 01.10.2020

Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) des Landes Brandenburg hat mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte erhöht.

Das MdFE ändert durch Erlass die Verwaltungsvorschriften Nummer 3.1 und 3.2 zu § 55 LHO. Ab dem 1. Oktober 2020 gelten auf Landesebene für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die folgenden neuen Wertgrenzen:

 

Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1
(VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO)
1.000.000 Euro 100.000 Euro

 

Beschränkte Ausschreibung Verhandlungsvergabe mit/ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO
(VV Nr. 3.2 zu § 55 LHO)
100.000 Euro 100.000 Euro

Quelle: Vergabeportal Land Brandenburg

Teilen
[1] [2] [3] [4] [5]