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EU-Rahmen für Prüfung ausländischer Investitionen ist voll funktionsfähig

Seit Sonntag, den 11. Oktober ist der EU-Rahmen für das Screening ausländischer Direktinvestitionen (FDI) voll funktionsfähig. Mit diesem Rahmen sollen die strategischen Interessen Europas gewahrt und der europäische Markt gleichzeitig für Investitionen offengehalten werden. Der für Handel zuständige Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis sagte dazu: „Wenn wir eine offene strategische Autonomie erreichen wollen, ist eine effiziente, EU-weite Zusammenarbeit beim Investitionsscreening unerlässlich. Dafür sind wir jetzt gut gerüstet.“

Dombrovskis sagte weiter: „Die EU ist und bleibt offen für ausländische Investitionen. Aber diese Offenheit ist nicht bedingungslos. Um auf die heutigen wirtschaftlichen Herausforderungen zu reagieren, wichtige europäische Vermögenswerte zu schützen und die kollektive Sicherheit zu gewährleisten, müssen die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission eng zusammenarbeiten.“

Die im März 2019 verabschiedete FDI-Screening-Verordnung [1] schuf einen EU-weiten Rahmen, in dem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen in Bezug auf ausländische Investitionen koordinieren können. Nach dem formellen Inkrafttreten der FDI-Screening-Verordnung im April 2019 haben die Kommission und die Mitgliedstaaten daran gearbeitet, die notwendigen operativen Voraussetzungen für die vollständige Anwendung der Verordnung ab dem 11. Oktober 2020 zu schaffen.

Dazu gehörte, dass:

– die EU-Mitgliedstaaten bei der Kommission ihre bestehenden nationalen Investitionsscreening-Mechanismen notifiziert haben,

– formelle Kontaktstellen und sichere Kanäle in jedem Mitgliedstaat und innerhalb der Kommission für den Austausch von Informationen und Analysen eingerichtet wurden,

– Verfahren für die Mitgliedstaaten und die Kommission zur schnellen Reaktion auf FDI-Angelegenheiten und zur Abgabe von Stellungnahmen entwickelt wurden und

– die Liste der Projekte und Programme von Unionsinteresse im Anhang der Verordnung aktualisiert wurde.

Im Anschluss an die Empfehlungen der Kommission [2] in den Leitlinien vom März 2020 haben sich die Mitgliedstaaten auch darauf geeinigt, beim FDI-Screening informell zusammenzuarbeiten, wenn eine ausländische Investition Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt haben könnte.

Mehrere Mitgliedstaaten sind auch dabei, ihre Screening-Mechanismen zu reformieren oder neue Mechanismen einzuführen.

Hintergrund

Die EU ist eines der offensten Investitionsziele der Welt und das wichtigste Ziel für ausländische Direktinvestitionen in der Welt: Die von Investoren aus Drittländern in der EU gehaltenen ausländischen Direktinvestitionsbestände beliefen sich Ende 2017 auf 6.441 Milliarden Euro, was den Europäern 16 Millionen direkte Arbeitsplätze verschafft.

Zum Schutz der strategischen Interessen der EU im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen wurde die EU-Verordnung vom März 2019 erlassen.

Die Verordnung

– hat ein Kooperationsmechanismus für die Mitgliedstaaten und die Kommission geschaffen, um Informationen auszutauschen und gegebenenfalls Bedenken im Zusammenhang mit bestimmten Investitionen vorzubringen und ermöglicht es der Kommission, Stellungnahmen abzugeben, wenn eine Investition eine Gefahr für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in mehr als einem Mitgliedstaat darstellt oder wenn eine Investition ein Projekt oder Programm von Interesse für die gesamte EU untergraben könnte, wie z.B. Horizont 2020 oder Galileo.

– setzt Fristen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten untereinander fest, wobei Nichtdiskriminierung und strenge Vertraulichkeitsanforderungen zu beachten sind;

– legt bestimmte Kernanforderungen für Mitgliedstaaten fest, die aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung einen Screening-Mechanismus auf nationaler Ebene beibehalten oder einführen;

– fördert die internationale Zusammenarbeit beim Investitions-Screening, einschließlich des Austauschs von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über Fragen von gemeinsamem Interesse.

Am 25. März 2020 hat die Kommission Leitlinien für die Mitgliedstaaten [3] herausgegeben, in denen sie unter anderem alle Mitgliedstaaten auffordert, einen vollwertigen Screening-Mechanismus einzurichten, und in einer Zeit der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der damit verbundenen wirtschaftlichen Anfälligkeit einen starken EU-weiten Ansatz für das Screening ausländischer Investitionen gewährleistet.

Quelle: EU Kommission

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