Der Verwaltungszwang – Normaler Auftrag oder doch eine besondere Konstellation? Müssen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, wenn keine Eilbedürftigkeit vorliegt, ausgeschrieben werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier [1]. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier [2].