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Neu: Exportkontrollregeln für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Die Ausfuhren von Gütern und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische oder terroristische Zwecke eingesetzt werden können, sollen künftig besser kontrolliert werden. Auf einen entsprechenden Kommissionsvorschlag einigten sich das Europäische Parlament und der Rat.

Wir können jetzt bessere Kontrollen im Bereich der Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durchführen. Diese Technologien können weitreichende Auswirkungen haben und eine Gefahr für die nationale und internationale Sicherheit darstellen“, so der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis. „Cybertechnologien wiederum können zu Menschenrechtsverletzungen führen. Wir werden nun mit soliden Ausfuhrkontrollen den Missbrauch von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck eindämmen, und die Exporteure müssen nunmehr Sorgfaltspflichten nachkommen.

Exekutiv-Vizepräsident Dombrovskis betonte weiter: „Die Kommission wird für eine wirksame Durchführung der neuen Verordnung jetzt eng mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten. Wir werden auch intensiv mit der Industrie kooperieren, die an vorderster Front im Kampf gegen Verbreiter und andere Akteure mit böswilligen Absichten steht.

Die gestrige Einigung muss nun von den Botschaftern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) gebilligt werden. Anschließend müssen Parlament und Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung noch formal annehmen.

Die Kommission begrüßte die Einigung auf den von ihr vorgelegten Vorschlag für eine Modernisierung der Ausfuhrkontrollen der EU über sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweckerzielt haben. Durch die heute vereinbarten Änderungen wird das EU-Instrumentarium für die Ausfuhrkontrollen verbessert und gestärkt. Dies ermöglicht eine wirksame Reaktion auf die sich verändernden Sicherheitsrisiken und neu aufkommende Technologien. Dank der neuen Verordnung kann die EU nun ihre Interessen und Werte wirksam schützen und insbesondere ohne vorherige Einigung auf multilateraler Ebene Schritte dagegen unternehmen, dass es zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Handel mit Cyber-Überwachungstechnologien kommt. Die EU wird dadurch auch besser in der Lage sein, den Handel mit sensiblen neuen und gerade aufkommenden Technologien zu kontrollieren.

Diese neue Verordnung stellt die Koordinierung der Kontrollen eines breiteren Spektrums neu aufkommender Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf eine neue Grundlage. Dadurch wird die wirksame Durchsetzung der Kontrollen in der gesamten EU unterstützt. Ferner wurde durch die Einführung von Sorgfaltspflichten und Compliance-Anforderungen für Ausführer die Rolle des privaten Sektors bei der Eindämmung der Risiken, die der Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für die internationale Sicherheit birgt, anerkannt. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Berichten über die erteilten Lizenzen sorgt ebenfalls für mehr Transparenz.

Schließlich bietet die neue Verordnung eine solide Grundlage für die EU, um sich gemeinsam mit Drittländern für weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen einzusetzen und die internationale Sicherheit durch kohärentere Konzepte für Ausfuhrkontrollen auf globaler Ebene zu verbessern.

Hintergrund

Die Kommission hat ihren Legislativvorschlag zur Modernisierung der Ausfuhrkontrollen der EU für sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck im September 2016 erlassen. Diese Güter haben viele zivile Zwecke, können aber auch in den Bereichen Verteidigung, Nachrichtendienste und Strafverfolgung eingesetzt werden (Kernmaterial und besondere Werkstoffe, Telekommunikation, Elektronik und Computer, Luft- und Raumfahrt, Schiffsausrüstung usw.).

In die neue Verordnung wurden zahlreiche Vorschläge der Kommission für eine umfassende Verbesserung des Systems aufgenommen. Sie wird das bestehende Ausfuhrkontrollsystem der EU durch folgende Maßnahmen wirksamer machen:

Quelle: EU Kommission

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